AUSGANGSLAGE
Seit 30 Jahren ist Gewalt in der Erziehung in Österreich gesetzlich verboten. Das Gewaltverbot geht zurück auf Studien und darauf aufbauende Kampagnen der Kinderärzte Czermak und Pernhaupt („Die gesunde Watsche gibt es nicht!“) und fand in Österreich erstmals 1989 im §146a ABGB Niederschlag. Österreich hat als viertes Land weltweit ein gesetzliches Gewaltverbot in der Erziehung eingeführt.
Die im Auftrag des österreichischen Familienministeriums von der GFK Austria GmbH erstellte Studie „25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot 2014“ kam zum Ergebnis, dass nur 58% der befragten Österreicherinnen und Österreicher über das bestehende Gewaltverbot in der Erziehung Bescheid wussten.
Darüber hinaus zeigen zahlreiche Erhebungen und Untersuchungen, dass häusliche Gewalt an Kindern und Jugendlichen tagtäglich in unser aller Lebensumfeld passiert: In Kärnten leben zurzeit 91.210 Kinder und Jugendliche. Obwohl es verboten ist, erleben 22.803 von ihnen zu Hause Gewalt.